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Ruhen des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten auch bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

FamilienrechtAnm von Astrid Deixler-HübneriFamZ 2007/105iFamZ 2007, 211 - 212 Heft 4 v. 1.7.2007

§ 66 EheG

Das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft hat das Ruhen des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten zur Folge.

OGH 16.3.2007, 6 Ob 28/07x

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