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Säumnis gem § 17 AußStrG und Neuerungsverbot

FamilienrechtAnm von Robert FucikiFamZ 2007/111iFamZ 2007, 224 Heft 4 v. 1.7.2007

§ 17 AußStrG; § 49 AußStrG

Der OGH betont die gebotene Kontinuität in der Interpretation der Säumnisregelung des § 17 AußStrG und erläutert, dass nach Nichtinanspruchnahme einer Äußerungsmöglchkeit das Neuerungsverbot zur Anwendung gelangt.

OGH 29.3.2007, 3 Ob 43/07f

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