§ 597 ABGB
Das hohe Alter und die Gebrechlichkeit des Erblassers rechtfertigen noch nicht die Annahme der Errichtung eines rechtswirksamen Nottestaments.
OGH 23.4.2007, 4 Ob 27/07k
§ 597 ABGB
Das hohe Alter und die Gebrechlichkeit des Erblassers rechtfertigen noch nicht die Annahme der Errichtung eines rechtswirksamen Nottestaments.
OGH 23.4.2007, 4 Ob 27/07k