§ 758 ABGB
Der Anspruch des Ehepartners auf das gesetzliche Vorausvermächtnis setzt ein Zusammenleben der Ehegatten in der Ehewohnung bis zum Tod nicht voraus.
OGH 07.02.2007, 2 Ob 187/06y
§ 758 ABGB
Der Anspruch des Ehepartners auf das gesetzliche Vorausvermächtnis setzt ein Zusammenleben der Ehegatten in der Ehewohnung bis zum Tod nicht voraus.
OGH 07.02.2007, 2 Ob 187/06y