§ 785 Abs 3 ABGB
Der OGH erläutert, dass eine Schenkung von hohem Wert an einen bedürftigen Geschenknehmer im Verwandtschaftskreis nicht zwingend als Erfüllung einer sittlichen Pflicht qualifiziert werden kann. Die Behauptungs- und Beweislast für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Beteiligten trifft im Pflichtteilsverfahren den Beklagten.