§ 140 ABGB
Berufsbedingte Fahrtkosten des Unterhaltsschuldners sind mit der Hälfte des amtlichen Kilometergeldes bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage in Abzug zu bringen.
OGH 14.11.2006, 10 Ob 59/06h
§ 140 ABGB
Berufsbedingte Fahrtkosten des Unterhaltsschuldners sind mit der Hälfte des amtlichen Kilometergeldes bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage in Abzug zu bringen.
OGH 14.11.2006, 10 Ob 59/06h