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Ehegattenunterhalt: Sowohl Schuldenzahlungen aufgrund eines Zahlungsplans als auch Abschöpfungsbeträge sind von Bemessungsgrundlage abzuziehen

UnterhaltAstrid Deixler-HübneriFamZ 2007/79iFamZ 2007, 164 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 66 EheG; § 291a EO; § 291b EO

Der OGH konkretisiert die Abzugsfähigkeit von Zahlungsplanraten und Abschöpfungsbeträgen bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage für den Ehegattenunterhalt.

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