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Die Macht der Compliance

ComplianceSteuerrechtThomas SchneiderGRC-aktuell 2024, 60 - 63 Heft 2 v. 15.6.2024

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, wusste bereits der Staatsrechtler Carl Schmitt. In einem Satz zeigt er damit die Möglichkeiten und Grenzen, letztlich die Macht der Compliance auf. Jenseits der Unternehmensleitbilder und Selbstdarstellungen der Compliance zeigt sich deren Stellenwert nicht im unternehmerischen Alltag, sondern im Ausnahmezustand. Rechtfertig der große Auftrag nicht eine wenig „Flexibilität“ seitens der Compliance? Muss beim erfolgreichsten Vertriebler ganz genau hinsehen werden? Macht manifestiert sich nicht in Handlungsanweisungen und Richtlinien, sondern in der Entscheidung über den Ausnahmezustand, die Situation, in der Compliance-Vorgaben ignoriert, nicht selten bewusst, umgangen werden. Souverän ist, wer schlussendlich entscheidet, wie in der Situation verfahren wird. Die Compliance, die Unternehmensleitung, die Interne Revision oder die handelnden Akteure.

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