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Der Umgang der Compliance mit Gerüchten

ComplianceSteuerrechtThomas SchneiderGRC-aktuell 2024, 28 - 31 Heft 1 v. 15.3.2024

Der US-Flugzeugbauer Boeing muss im Zusammenhang mit den Abstürzen zweier Maschinen vom Typ 737 Max 2,5 Milliarden Dollar Strafe und Entschädigung zahlen. Am 8. 1. 2021 hielt die US-Staatsanwaltschaft fest, dass das Unternehmen „Profit über Offenheit“ gestellt, „Halbwahrheiten“ verbreitet und „Vertuschung“ betrieben habe. Der Flurfunk von Boeing berichtete von den Schwierigkeiten des Modells sehr viel früher. Ein Jahr vor dem ersten Absturz kursierten E-Mails, in denen das neue Modell als „von Clowns entworfen, die von Affen beauftragt wurden“ bezeichnet wurde. Ein Mitarbeiter fragte Kollegen, ob sie ihre Familie in ein Flugzeug dieses Typs setzen würde. Die kurze Antwort: „Nein“. Bei diesen Äußerungen handelt es sich ausschließlich um E-Mails; dass der mündliche Austausch früher, intensiver und drastischer ausfiel, ist höchstwahrscheinlich. Erste Gerüchte haben sich zu konkreten Fakten entwickelt. Bei wirtschaftskriminellen Sachverhalten, beispielsweise im Kartell- und Korruptionsrecht, verhält es sich nicht anders.

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