Die Effektivität der EU-Sanktionsvorschriften hängt stark mit deren Einhaltung zusammen, weshalb sich der Fokus der Gesetzgeber sowie der Aufsicht vermehrt auf die Unterbindung von Umgehungshandlungen richtet. Wirtschaftsteilnehmende sind daher angehalten, ihre Compliance-Prozesse so zu gestalten, dass die eigenen Sorgfaltspflichten und vor allem die EU-Sanktionen eingehalten werden.