Am 17. 2. 2020 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG) verabschiedet. In Österreich trat mit Verlautbarung im BGBl I Nr 147/2021 vom 26. 7. 2021 die neue Restrukturierungsordnung (ReO) in Kraft. Die Restrukturierungspraxis in Österreich wird somit durch ein weiteres Instrument zur Restrukturierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten bereichert.