Im Sommer 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ein ambitioniertes Paket an Legislativvorschlägen zur Verstärkung der bestehenden Regelungen betreffend die Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering/AML) und Terrorismusfinanzierung (Counter Terrorism Financing/CFT). Der Gesetzwerdungsprozess ist derzeit im Laufen, an den wesentlichen Inhalten dürfte sich aber kaum etwas ändern. Die neuen Bestimmungen sollen nicht vor 2024, eher 2025 in Kraft treten. Im folgenden Beitrag werden die geplanten Maßnahmen kurz beschrieben.