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MiCAR-Übergangsfrist endete: ESMA fordert geordneten Rückzug nicht zugelassener Krypto-Dienstleister

Unternehmensrecht aktuellSteuerrechtGesRZ 2026, 215 Heft 4 v. 26.8.2026

Mit 1.7.2026 endete die Übergangsfrist der MiCAR. Die ESMA veröffentlichte hierzu eine Stellungnahme, wie nicht zugelassene Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ihre Tätigkeiten in der EU geordnet einstellen müssen, und hebt hierbei insb den Schutz der Kunden hervor.

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