Mit dem sog 28. Regime möchte die EU – neben den 27 nationalen Rechtsordnungen – einen zusätzlichen, freiwilligen Rechtsrahmen für „innovative Unternehmen“ schaffen. Das 28. Regime soll als einheitliche, europäische Rechtsgrundlage Unternehmen zur Verfügung stehen, um am Binnenmarkt möglichst unkompliziert und teilweise auch unabhängig von einzelstaatlichen Rechtsordnungen tätig werden zu können.

