Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben am 14.12.2023 eine vorläufige Einigung zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) erzielt, die den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und auf internationaler Ebene verbessern soll.