Die Spaltung ist ein – relativ – junges Gestaltungsinstrument des österreichischen Gesellschaftsrechts und für österreichische Gesellschaften. Erstmals wurde die Spaltung 1993 im SpaltG normiert, sodann 1996 mit dem EU-GesRÄG deutlich erweitert. Seither wurden nur geringe Änderungen vorgenommen. Die Spaltung ist ein interessantes Gestaltungsinstrument. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass das Vermögen einer Gesellschaft geteilt wird und diese Teile im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere andere dadurch neu gegründete oder bereits bestehende Gesellschaften gegen Gewährung von Anteilsrechten an der oder den neu gegründeten oder an bereits bestehenden Gesellschaften gewährt werden. Die Spaltung wird in der Literatur als vielseitig einsetzbares Gestaltungsinstrument umschrieben. Wozu kann sie eingesetzt werden?