Das EU-UmgrG enthält Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung und Spaltung sowie zur Umwandlung (Sitzverlegung). Mit Inkrafttreten des EU-UmgrG trat das EU-VerschG, welches mehr als 15 Jahre die grenzüberschreitende Verschmelzung regelte, außer Kraft. Durch das EU-UmgrG werden die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung novelliert. Ein zentrales Thema bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen sind Gläubigerschutzbestimmungen. Die Gläubigerschutzbestimmungen sowie die Änderungen des Gläubigerschutzes bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen durch das EU-UmgrG werden in diesem Beitrag näher beleuchtet.