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(Neuerliches) Plädoyer für die Abschaffung des § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG

EditorialSteuerrechtGesRZ 2023, 277 Heft 5 v. 30.10.2023

§ 35 GmbHG dient dazu, den Kompetenzbereich der Gesellschafter zwingend festzulegen (Enzinger in Straube/Ratka/Rauter, GmbHG, § 35 Rz 2) und damit auch Lücken des Gesellschaftsvertrages in Ansehung der Kompetenzverteilung zu schließen. Die Regelung entspricht weitestgehend ihrem Vorbild in § 46 dGmbHG.

Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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