Es bietet sich an, die österreichische Privatstiftung zu ihrem 30-jährigen Bestehen einer rechtsvergleichenden Würdigung zu unterziehen. Wie sich aus den weiteren Ausführungen ergibt, sind der trust und die Privatstiftung nicht in rechtsdogmatischer, wohl aber in funktionaler Hinsicht wesensverwandt. Mit beiden Vehikeln lässt sich eine verselbständigte Vermögensmasse realisieren, die dem Vermögensschutz (asset protection) dient und als will substitute eine kontrollierte Vermögensweitergabe mortis causa oder inter vivos ermöglicht.