Gemeinwohlorientierte Unternehmen werden auch international zunehmend in der Rechtsform der Stiftung geführt. In Deutschland sind aufgrund des Prinzips der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung alle fremdnützigen, nicht gemeinwohlgefährdenden Stiftungszwecke zulässig. So finden sich als Träger von gewerblichen Kapitalgesellschaften gemeinnützige, privatnützige (meist zugunsten einer Familie) und gemischte unternehmensverbundene Stiftungen (wie die Carl-Zeiss-Stiftung). Verbreitet werden Familienstiftungen für die Unternehmensnachfolge genutzt (wie für die Anteile an den Unternehmen Knorr-Bremse und Vossloh des verstorbenen Unternehmers Heinz Hermann Thiele oder die durch gerichtliche Streitigkeiten zwischen der Stifterfamilie und den Unternehmensvertretern in den Stiftungsorganen in die Öffentlichkeit gerückten Trägerstiftungen von ALDI Nord).