Aufgrund der Corona-Pandemie wurde durch das 1. COVID-19-JuBG die Möglichkeit der Durchführung von Videoverhandlungen eröffnet. § 3 des 1. COVID-19-JuBG sah die Möglichkeit vor, mündliche Verhandlungen und Anhörungen ohne persönliche Anwesenheit der Parteien oder Vertreter unter der Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung abzuhalten.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.