Eine der Kernfragen der Corporate Governance liegt in der Ausgestaltung der Funktionen Unternehmensleitung und Aufsicht über die Unternehmensleitung. Im dualen Modell werden diese Aufgaben auf zwei Gesellschaftsorgane aufgeteilt; durch die organisatorische und personelle Separation von Leitung und Überwachung sollen die Funktionen klar und formell voneinander abgegrenzt werden. Während der Vorstand die Verantwortung für die Leitung der Geschäfte der Gesellschaft trägt, besteht die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats in der Überwachung des Vorstands sowie in dessen strategischer Unterstützung und kritischen Beratung. Im einstufigen System gibt es hingegen nur ein Verwaltungsorgan, das sowohl die Geschäftsleitungs- als auch die Überwachungsaufgaben wahrnimmt. Trotz der organisatorischen Zusammenlegung sind in der Praxis Führung und Kontrolle funktional getrennt, indem die Kontrolle einzelnen nicht exekutiven Organmitgliedern zugewiesen wird. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Kompetenzverteilung und die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Organmitglieder in den einstufigen Systemen Englands, der USA, der Schweiz und im Wahlmodell Frankreichs.