Dem Vernehmen nach häufen sich in den letzten Monaten Verbesserungsaufträge von Firmenbuchgerichten, die bei erstmaliger Eintragung einer GmbH oder bei Änderung des Gesellschaftsvertrages monieren, dass gesellschaftsvertragliche Regelungen über die Festlegung des Preises bei der Anteilsübertragung nicht rechtskonform seien, und daher die Eintragung ablehnen.