Wie in dieser Rubrik berichtet, sollten die COVID-19-Regelungen iZm Zivil- und Verwaltungsverfahren sowie Versammlungen von Verbänden erneut um sechs Monate und damit bis zum 30.6.2023 verlängert werden. Die entsprechenden Änderungen im 1.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.