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Fallende Wechselkure als Hindernis für grenzüberschreitende Verschmelzungen?

SteuerrechtAufsatzHermann SchneeweissGesRZ 2023, 38 - 40 Heft 1 v. 28.2.2023

Der Autor durfte sich unlängst mit einer spannenden Frage iZm der Kapitalerhaltung bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung gem EU-VerschG auseinandersetzen. Im Kern geht es um die Anwendung der entsprechenden Gläubigerschutzbestimmungen bei einer Exportverschmelzung auf eine Gesellschaft, die zwar in der EU, aber außerhalb des Euroraums ansässig ist. Dieses Szenario kann übrigens im Hinblick auf eine Vielzahl von Staaten eintreten. So gibt es eine Reihe von Staaten, die zwar EU-Mitglied, aber nicht Teil des Euroraums sind. Dazu zählen zB unmittelbare Nachbarstaaten Österreichs (wie die Tschechische Republik oder Ungarn), aber auch verschiedene zentral- und osteuropäische Staaten (wie Polen) oder skandinavische Staaten (wie Schweden oder Dänemark). In einer die Währungsgrenze überschreitenden Verschmelzung spielt die Währungsumrechnung logischerweise eine zentrale Rolle. Und damit zeigt sich – besonders im aktuellen, ua von Ukrainekrieg bis COVID-19-Krise geprägten durchaus turbulenten Marktumfeld – die Brisanz dieses Themas. Denn Wechselkurse unterliegen nun einmal – zum Teil signifikanten – Schwankungen. Was bedeutet es nun für die Verschmelzungsabwicklung (insb für den Gläubigerschutz), dass hier unterschiedliche Währungen im Spiel sind? Im folgenden Beitrag finden Sie erste Lösungsansätze für die Praxis.

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