Mit BGBl I 2017/136 wurde das WiEReG in Österreich kundgemacht. Die Erlassung des WiEReG erfolgte in Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung [EU] Nr 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission, ABl L 141 vom 5.