Dieser Beitrag zur Stiftungszusatzurkunde und zu Nebenabreden bei Privatstiftungen basiert auf einem am 10. Wiener Unternehmensrechtstag gehaltenen Vortrag des Autors. Übertitel des Unternehmensrechtstags war „Der Side Letter im Spannungsfeld zwischen gebräuchlicher Vereinbarung und Gesetzesumgehung“. Gegenüber der Vortragsfassung wurden einige Erweiterungen vorgenommen, so insb bedingt durch die Judikate des OGH vom 29.8.2022, 6 Ob 100/22g, und vom 18.11.2022, 6 Ob 174/22i.