Die Kapitalgesellschaft & Co bleibt als Gegenstand der Rechtserkenntnis spannend. Sie belegt in eindrucksvoller Weise, wie Gesellschaftsrecht durch das Zusammenwirken von Kautelarjurisprudenz, Judikatur und Gesetzgebung fortgebildet werden kann. Dieser Prozess hat nicht nur das Personengesellschaftsrecht fortentwickelt, sondern vielmehr auch institutionelle Züge gewonnen, die die Kapitalgesellschaft & Co sukzessive hin zu einer eigenständigen Gesellschaftsform formen.