Am 3.11.2022 veröffentlichte die FMA ihre „Mindeststandards für die BWG-Compliance“. Die Mindeststandards betreffen alle Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Durchführung eines oder mehrerer der in § 1 Abs 1 BWG genannten Bankgeschäfte sowie Finanzinstitute iSd Art 4 Abs 1 Z 26 der Verordnung (EU) 575/2013 .