Das österreichische Erbrecht kennt die Anrechnung sowohl beim Erbteil (§§ 752 ff ABGB) als auch beim Pflichtteil (§§ 780 ff ABGB). Die größte praktische Bedeutung hat die Anrechnung (iVm der Hinzurechnung) sicherlich im Bereich des Pflichtteilsrechts.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.