Im Anschluss an bestimmte gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen (Squeeze-outs, Verschmelzungen, nicht verhältniswahrende oder rechtsformübergreifende Spaltungen) finden in Österreich regelmäßig gerichtliche Überprüfungsverfahren statt. Diese Verfahren zeichnen sich durch eine hohe Komplexität, eine lange Verfahrensdauer und einen unsicheren Verfahrensausgang aus, was dazu führt, dass ehemalige Gesellschafter ihre potenziellen Nachbesserungsrechte gelegentlich veräußern. Der vorliegende Beitrag erörtert den Handel mit und die Rechtsnatur dieser Nachbesserungsrechte, die in der Praxis oft verbrieft werden, und die Auswirkungen des Handels mit Nachbesserungsrechten auf das Barabfindungsverfahren; ein Thema, mit dem sich – soweit ersichtlich – weder Rspr noch Literatur bislang eingehend beschäftigt haben.