Künstliche Intelligenz (KI) oder artificial intelligence (AI) ist im operativen Geschäft vieler Gesellschaften längst Realität. Auf der Grundlage von jahrelanger Forschung ermöglichen Big-Data-Anwendungen und die hohe Leistung der Rechner, dass Systeme künstlicher Intelligenz enorme Datenmengen analysieren, einzelne Muster erkennen und so menschliches Verhalten schneller und besser imitieren und fortentwickeln. Hält das Gesellschaftsrecht ausreichende normative Grundlagen für die Verwendung von Algorithmen und für den Umgang mit künstlicher Intelligenz bereit?