Am 23.12.2021 hat die FMA ihr neues Rundschreiben zur Prospektaufsicht veröffentlicht. Das Rundschreiben dient zur Information über die konkreten Anforderungen, die sich nach Rechtsansicht der FMA aus den einschlägigen Bestimmungen des KMG 2019, des BörseG 2018 und der Prospektverordnung.