Die Business Judgment Rule gewährt dem Vorstand eine Haftungsprivilegierung für unternehmerische Entscheidungen. Obwohl sie in vielen Bereichen zur Rechtssicherheit beigetragen hat, konnte sie freilich nicht alle Zweifelsfragen lösen. Weiterhin umstritten ist, ob die Haftungsprivilegierung auf Entscheidungen bei unklarer Rechtslage übertragen werden kann. Braucht es also neben der Business Judgment Rule auch eine Legal Judgment Rule?