Der Begriff „Familienverfassung“ ist in der Rechtsordnung nirgendwozu finden. Gleichwohl haben Familienverfassungen sowohl für dieVermögensplanung als auch für den Zusammenhalt von Familien eine wachsendeBedeutung. Mit ihnen können vielfältige Zweckeverfolgt werden: Sie können dazu dienen, einen Wertekanon festzulegen,dem sich die Familie verpflichtet fühlt und der an künftige Generationen weitergegebenwerden soll. Sie können organisatorische Regelungen (wie bspw dieregelmäßige Abhaltung von Familientagen) enthalten.