In seinerEntscheidung vom 1.10.2020, 6 R 78/20i ua, zum Squeeze-out der BEKOHolding AG legt das OLG Wien ausführlich seine Ansicht zu verschiedenenFragen iZm der Ermittlung der angemessenen Barabfindung und zurVerzinsung dieser Barabfindung dar. Dies ist schon deswegen sehrzu begrüßen, weil damit die Tür zu einer detaillierten Rspr zu Fragender Unternehmensbewertung weit aufgestoßen wird. Einige besondersbrennende Themen aus der Entscheidung werden in diesem Beitrag ausSicht der Praxis diskutiert.