Durch eineim Februar 2021 im Nationalrat eingelangte Regierungsvorlage solldas Patentanwaltsgesetz geändert werden (RV 643 BlgNR 27. GP , onlineabrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00643/index.shtml ). Hintergrund des Gesetzesentwurfs ist ein von derEuropäischen Kommission angestrengtes EuGH-Urteil, wonach die Anforderungendes österreichischen Patentanwaltsgesetzes an Sitz, Rechtsform,Gesellschaftsvermögen sowie die Beschränkungen in Bezug auf interdisziplinäreTätigkeiten unionsrechtswidrig sind (EuGH 29.