Der vorliegendeBeitrag behandelt die fehlende Berücksichtigung der Familienarbeitim erbrechtlichen Kontext. So ziehen Schenkungen unter Ehegattendie gleichen pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen nach sich wieSchenkungen des Verstorbenen an familienfremde Personen. Dies führtvor allem in der Unternehmerehe zu unbefriedigenden Ergebnissen.Der Beitrag des haushaltsführenden Ehegatten zur Ehegemeinschaftsowie zum Familienunternehmen bleibt für die Hinzu- und Anrechnungunberücksichtigt. Während für den Fall der Scheidung diese Frageschon diskutiert wird, fehlt die Bearbeitung im Erbrecht. Im Folgendensoll die zu Lebzeiten verrichtete Familienarbeit als mögliche Gegenleistungzur Zuwendung des Verstorbenen an seinen Ehegatten untersucht werden.