Bereitszu Beginn der COVID-19-Krise vor einem knappen Jahr wurde in dieserRubrik über Ausschüttungsrestriktionen iZm COVID-19 berichtet. Damalsappellierten die europäischen Aufsichtsbehörden auf europäischerEbene sowie die FMA auf nationaler Ebene an Banken und Versicherungsunternehmen, keineDividendenausschüttungen und keine Aktienrückkaufprogramme zur Vergütungvon Aktionären für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 vorzunehmen.