Das Konstruktder GmbH & Co KG weist gegenüber einer KG die Besonderheit auf,dass es keine natürliche Person gibt, die unbeschränkt für die GmbH& Co KG haftet. Vielmehr wird die Stellung des unbeschränkt haftendenGesellschafters durch eine GmbH übernommen, wodurch es zwar zu einemHaftungsdurchgriff bis zur GmbH kommt, die hinter der GmbH stehendenPersonen allerdings insofern geschützt sind, als sie grundsätzlichlediglich mit ihrer Einlage in die GmbH haften. Für die Gläubigereiner GmbH & Co KG bedeutet dies einen geschmälerten Haftungsfondsim Vergleich zu einer gewöhnlichen KG. Vor diesem Hintergrund istdie GmbH & Co KG in einigen Punkten der GmbH gleichgestellt.