Wie indieser Rubrik berichtet, gab es seit Beginn der COVID-19-Pandemieauch mehrere Änderungen im InvPrG (vgl Th. Barth/Natlacen,GesRZ 2020, 298). Mit dem am 26.11.2020 im Nationalrat eingebrachtenund dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zugewiesenenInitiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz,mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerinfür Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und dasBundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen(Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden, soll nun dasfür die COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen vorgeseheneBudget erneut, diesmal auf 3 Mrd €, erhöht werden (IA 1126/A 27.