Am 23.9.2020 beschloss der Nationalrat und am 8.10.2020 der Bundesrat eine Änderung des 2. COVID-19-JuBG, welche am 14.10.2020 in BGBl I 2020/113 kundgemacht wurde. Durch die Änderung soll zunächst der Anwendungsbereich der Stundung von Verbraucherkreditverträgen erweitert und der Stundungszeitraum verlängert werden (10 statt sieben Monate).
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.