Ende September 2020 beschlossen National- und Bundesrat eine Änderung des InvPrG, welche zwischenzeitig in BGBl I 2020/110 kundgemacht wurde. Hintergrund des InvPrG ist die Regelung von Investitionsanreizen für Unternehmen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.