Der OGH hat Anfang 2019 in seiner Geschlechterklausel-Entscheidung einer abstrakt nach dem Geschlecht diskriminierenden Nachfolgeregelung in einem KG-Gesellschaftsvertrag die Wirksamkeit versagt. Aufgrund seiner potenziell weitreichenden Bedeutung auch jenseits des Personengesellschaftsrechts stieß das Urteil auf reges Interesse von Tagespresse und Literatur. Weitaus weniger Beachtung hat zuletzt eine erbrechtliche Entscheidung des 2. Senats zur Ungleichbehandlung zwischen Wahlkindern und leiblichen Kindern erfahren – zu Unrecht, wie ein vertiefter Blick im Rahmen des vorliegenden Beitrags zeigen möchte. Im Folgenden soll die Zulässigkeit von Regelungen in Gesellschaftsverträgen und Stiftungserklärungen untersucht werden, die eine Schlechterstellung von Adoptivkindern im Verhältnis zu leiblichen Kindern vorsehen, und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen an der Schnittstelle von Familien-, Erb-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht nachgegangen werden.