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Vollmachtsmissbrauch bei der organschaftlichen Vollmacht – Handlungspflichten für die Organe

SteuerrechtAufsatzSusanne KalssGesRZ 2020, 158 - 168 Heft 3 v. 30.6.2020

Das österreichische Gesellschaftsrecht ist vom Grundsatz der organschaftlichen Vollmacht geprägt. Die Vertretungsbefugnis der Leitungsorgane ist gegenüber Dritten unbeschränkt und auch unbeschränkbar. Dies ist in § 74 Abs 2 AktG ebenso wie in § 20 Abs 2 GmbHG, § 126 Abs 2 UGB sowie § 6 Abs 3 VerG ausdrücklich normiert. Für das Stiftungsrecht wird durch Gesamtanalogie der Schutz Dritter durch Formalvollmacht anerkannt.

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