Wie in dieser Rubrik berichtet, hatte die FMA – wie auch einige weitere EU-Mitgliedstaaten – wegen der starken Kursschwankungen und der schwerwiegenden Marktverunsicherung iZm COVID-19 am 18.3.2020 per Verordnung BGBl II 2020/106 zeitlich befristet Leerverkäufe bestimmter Finanzinstrumente verboten und am 15.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.