Whistleblower (Hinweisgeber) „verpfeifen“ oder „verpetzen“ nicht; sie zeigen vielmehr rechtswidrige Verhaltensweisen und Missstände auf. Zumeist verfügen die Hinweisgeber über besondere Kenntnis von unternehmensinternen Vorgängen.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.