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FMA-Rundschreiben „Begrenzte Netze – Anzeigepflicht gem § 3 Abs 3 Z 11 ZaDiG 2018“

Unternehmensrecht aktuellSteuerrechtGesRZ 2020, 4 Heft 1 v. 28.2.2020

Am 21.1.2020 veröffentlichte die FMA ein neues Rundschreiben zu begrenzten Netze iSd § 3 Abs 3 Z 11 ZaDiG 2018 und der damit im Zusammenhang stehenden Anzeigeverpflichtung gem § 3 Abs 4 ZaDiG 2018 (online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben ).

Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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