Am 21.1.2020 veröffentlichte die FMA ein neues Rundschreiben zu begrenzten Netze iSd § 3 Abs 3 Z 11 ZaDiG 2018 und der damit im Zusammenhang stehenden Anzeigeverpflichtung gem § 3 Abs 4 ZaDiG 2018 (online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben ).
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.