Mit dem AktRÄG 2019 wurden die aktienrechtlich relevanten Bestimmungen der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Ein Regelungsbereich betrifft die Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in börsenotierten AGs. Deren Vergütung soll in einer Vergütungspolitik vorgezeichnet werden, die der Hauptversammlung (im Folgenden: HV) zur Beschlussfassung mit empfehlendem Charakter vorzulegen ist. Die Vergütungspolitik stellt eine Rahmenfestlegung der Vergütung für die Zukunft dar. Über die Umsetzung der Vergütungspolitik ist der HV jährlich zu berichten (Vergütungsbericht), worüber die HV sodann ebenfalls mit empfehlendem Votum abzustimmen hat. Vorweg ist festzuhalten, dass es bemerkenswert ist, dass sowohl der EU-Normgeber als auch der nationale Gesetzgeber solch eine Detailverliebtheit für die Vergütung der Verwaltungsmitglieder verwendet. Selbst wenn die Personalhoheit und die Vergütung wesentliche Aufgaben des Aufsichtsrats sind, so hat der Aufsichtsrat andere und auch wichtigere Themen (strategischer Dialog, kritisches Hinterfragen, Begleitung und Unterstützung), um zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.