Bereits die Stammfassung des GrEStG 1955 kannte in § 1 Abs 3 den grunderwerbsteuerrechtlichen Tatbestand der Anteilsvereinigung. Dieser wurde vorerst unverändert in das GrEStG 1987 übernommen.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.